Beförderungsbestimmungen und Haftung
Beförderungsvertrag:
Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon
mit einer Fahrtdauer von ca. 60 Minuten oder einer Entfernung von 10 Kilometern.
Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen
Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme
von CSL 4 Mio. EUR je Schadensereignis versichert. Bestandteil dieses „Beförderungsvertrages“ sind
auch die nachfolgenden „Beförderungsbestimmungen“ und „Besondere
Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“, auf die jeder Fahrgast vor Antritt
der Fahrt hingewiesen wird.
Beförderungsbestimmungen:
- Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der
jeweilige Fahrgast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte
Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die
gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20
LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen.
Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
- Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden
Luftfahrtgesetz.
- Eine Haftung für Gepäck-, Foto- und Filmgeräte
wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für
die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt, bei Start
und Landung, auf unserem Betriebsgelände sowie bei der Rückfahrt
verantwortlich.
- Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern,
wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
- Die Nichtbeachtung der „Besonderen
Regeln und das Verhalten bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss von
der Fahrt führen. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden,
wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
- Schadensfälle
und Verletzungen sind dem Piloten bzw. dem Luftfahrtunternehmen unverzüglich
mitzuteilen.
- Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fahrgast
selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens
48 Stunden vor Fahrtermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten
Fahrpreises.
- Die ausgestellten Fahrscheine sind zwei Jahre ab Buchungsdatum
gültig.
- Fahrscheine können nicht zurückgegeben werden.
- Schadensersatzansprüche
wegen Wetter bedingter Absage der geplanten Ballonfahrt am Startplatz sind
ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig
Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten
Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen,
eine kürzere Fahrzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des
Luftfahrtunternehmens.