Beförderungsbestimmungen und Haftung


Beförderungsvertrag:

Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer von ca. 60 Minuten oder einer Entfernung von 10 Kilometern. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme von CSL 4 Mio. EUR je Schadensereignis versichert. Bestandteil dieses „Beförderungsvertrages“ sind auch die nachfolgenden „Beförderungsbestimmungen“ und „Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“, auf die jeder Fahrgast vor Antritt der Fahrt hingewiesen wird.

Beförderungsbestimmungen:

  1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fahrgast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
  2. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
  3. Eine Haftung für Gepäck-, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt, bei Start und Landung, auf unserem Betriebsgelände sowie bei der Rückfahrt verantwortlich.
  4. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
  5. Die Nichtbeachtung der „Besonderen Regeln und das Verhalten bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss von der Fahrt führen. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
  6. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten bzw. dem Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
  7. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens 48 Stunden vor Fahrtermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
  8. Die ausgestellten Fahrscheine sind zwei Jahre ab Buchungsdatum gültig.
  9. Fahrscheine können nicht zurückgegeben werden.
  10. Schadensersatzansprüche wegen Wetter bedingter Absage der geplanten Ballonfahrt am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.