Der Erwerb der PPL-D (Private Piloten Lizenz, Blatt D) berechtigt zum Führen
von Ballonen: Um die PPL-D zu erhalten, muss sich der Anwärter einer theoretischen-,
praktischen- sowie einer Sprechfunkprüfung unterziehen. Die Lizenz berechtigt
zum Führen eines Heißluftballons am Tage, der für drei Passagiere
und einen Piloten, also für vier Insassen zugelassen ist. Die Lizenz kann
auf Gasballone erweitert werden, wenn der Bewerber eine zusätzliche Fahrausbildung
auf Gasballonen von mindestens sechs Fahrten mit einer durchschnittlichen Dauer
von
zwei Stunden nachweist. Die Lizenz bleibt unbegrenzt gültig sofern eine
gültige fliegerärztliche Tauglichkeit vorliegt und mindestens zwei
Aufrüstungen
mit anschließender Fahrt innerhalb der letzten 24 Monate nachgewiesen wurde.
Zur Mitnahme von Passagieren müssen mindestens drei Starts und Landungen
innerhalb von 90 Tagen nachgewiesen werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern unter
Tel 0 55 02 - 9 10 78 30 zur Verfügung.
Preisliste für Ausbildung von Freiballonführern (Heißluftballon)
Eine Fahrstunde berechnen wir mit 230,- €
Es werden mindestens 20 Std. benötigt 4.600,- €
Bei Ausbildungsfahrten ohne Passagiere muss der Verfolger vom Schüler übernommen
werden:
pro Fahrt (kann mehrere Stunden dauern) 40,- €
Der theoretische Kurs je nach Dringlichkeit und Ort zwischen
500,- € und 700,- €
Sprechfunk je nach Dringlichkeit und Ort zwischen 200,- € und
400,- €
Prüfungs- u. Verwaltungsgebühren
Praktische Prüfung, theoretische Prüfung, Sprechfunkprüfung
sowie Verwaltungsgebühren
ca. 300,- €
Unterrichtsmaterial
Kursdreieck, Fragenkatalog, ICAO-Karten sowie für den Unterricht benötigte
Bücher werden von uns zur Verfügung gestellt. Alle Preise mit Ausnahme
der Prüfungs- und Verwaltungsgebühren sind zuzüglich 19% MwSt.
Allgemeine Voraussetzungen
- Fliegerärztliche Tauglichkeit (Fliegerarzt)
- Auszug aus dem Verkehrzentralregister
- Führungszeugnis (Ausführung je nach Bundesland)
- Erklärung, dass kein schwebendes Verfahren gegen Sie läuft
- Geburtsurkunde
- Zwei Passbilder
Fachliche Voraussetzungen
zum Erwerb der PPL
(Private Piloten Lizenz)
- Theoretische Ausbildung
- Fahrausbildung
- Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- Erfolgreiche Teilnahme an der Unterweisung in Erste Hilfe
Die theoretische Ausbildung umfasst:
Mindestens 60 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablegung
der Prüfung
in den Fächern:
- Luftrecht
- Luftverkehrsrecht
- Flugsicherungsvorschriften
- Navigation
- Meteorologie
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
Die praktische Ausbildung umfasst:
- Mindestens 20 Fahrstunden bei Temparaturunterschieden von mindestens 20 Grad
Celsius
- 50 Starts und Landungen
- Ausbildungsfahrten in den kontrollierten Luftraumklassen
“C” und “D”